Hier die anstehenden Termine für die Kampfrichterfort- und ausbildungen für das nächste halbe Jahr im Bezirk Nord. 


Termine:
Freitag,    08.11.2019             17.00 Uhr    Schiedsrichterfortbildung Bezirk Nord vor dem Betreuerabend in Rotenburg
Samstag,  09.11.2019             15.00 Uhr     Kampfrichterfortbildung I Bezirk Nord in Rotenburg im Vereinsraum des SV Neptun Rotenburg am Hallenbad der Stadt Rotenburg, Breitinger Kirchweg 7, 36199 Rotenburg an der Fulda
Samstag,  23.11.2019            15.00 Uhr     Kampfrichterfortbildung II Bezirk Nord in Baunatal in der KSV Sportwelt im Kursraum 3, Altenritter Str. 37, 34225 Baunatal
Samstag,  18.01.2020            11.00 Uhr     Kampfrichterausbildung I Bezirk Nord in Rotenburg


Hinweise zur Kampfrichterfortbildung:

•    Zu den Fortbildungen sind keine Anmeldungen erforderlich.
•    Es entstehen keine Kosten für die Teilnahme. Fahrtkosten gehen zu Lasten der Kampfrichter oder Ihrer Vereine.
•    Die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme in einem anderen Bezirk ist möglich. Hierbei hat der Teilnehmer dies dem Kampfrichterobmann seines Bezirkes anschließend mitzuteilen.
•    Das Datum des Ablaufs der Lizenz ist auf den letzten Seiten des Kampfrichterheftes ersichtlich und ist vom jedem Kampfrichter selbst zu überprüfen. Es werden keine Listen mit den auslaufenden Lizenzen mehr verschickt. Im Zweifel gilt das Datum im Ausweis. Ich bitte um Weiterleitung dieser Mail an alle Kampfrichter im eigenen Verein und Beachtung der Lizenzdauer, wie aufgeführt.


Gemäß § 13 (3) der Kampfrichterordnung ergibt sich die Fortbildung
§ 13 (3)   Die Kampfrichterlizenz der Gruppen Auswertung und Wettkampfrichter hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Sie wird für diese Kampfrichtergruppen um weitere drei Jahre verlängert, wenn der Lizenzinhaber innerhalb der letzten zwölf Monate der Geltungsdauer an einer Kampfrichterfortbildung oder an einer Kampfrichter-Ausbildungsmaßnahme teilgenommen hat.
Konnte ein Kampfrichter dieser Kampfrichtergruppen aus gewichtigen Gründen innerhalb der letzten zwölf Monate der Geltungsdauer an einer Kampfrichterfortbildung nicht teilnehmen, kann die Lizenz einmal um ein Jahr verlängert, wenn der Lizenzinhaber pro Jahr mindestens drei Einsätze nachweisen kann. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ruht die Gültigkeit bis zur nächsten angebotenen Fortbildungsmaßnahme. Beträgt dieser Zeitraum mehr als zwölf Monate, verliert die Kampfrichterlizenz ihre Gültigkeit. Danach muss die Lizenz neu erworben werden.


Die Ausschreibung und die Excel-Tabelle für die Kampfrichterausbildung im Januar findet ihr im Downloadbereich.

Bei Rückfragen stehe ich gerne per Mail zur Verfügung.

Vielen Dank und viele Grüße
Marco Zimmermann

  • Zugriffe: 3600